Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text die männliche Form („Patient“) verwendet; selbstverständlich sind damit stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Jeder Patient erhält eine detaillierte Rechnung nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Patient haftet persönlich für die Kosten der Behandlung; dies ist Bestandteil des mit ihm geschlossenen Behandlungsvertrages. Selbstverständlich erhält jeder Patient vor dem geplanten Eingriff einen Kostenvoranschlag. Rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation werden im Regelfall von den Krankenkassen nicht erstattet.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Die Behandlung erfolgt in diesem Fall als Selbstzahlerleistung, da die Kosten einer nach der GOÄ erstellten Rechnung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen werden. Eine privatärztliche Untersuchung ermöglicht jedoch eine umfassende Diagnostik und ausführliche Beratung ohne Zeitdruck. Ziel ist es, sämtliche relevanten Fragen im Rahmen des Termins zu klären. Abhängig von Untersuchungsumfang, Befund und individueller Situation liegen die Kosten hierfür in der Regel ab ca. 120,- €. In Einzelfällen kann – nach Antragstellung und individueller Prüfung durch die gesetzliche Krankenkasse – eine anteilige Kostenerstattung möglich sein.
Wenn Sie privatversichert und/oder beihilfeberechtigt sind: Der Anspruch auf Kostenerstattung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der zuständigen Beihilfestelle. In vielen Fällen werden die von uns angebotenen Therapieverfahren, wie z. B. moderne laserbasierte Venentherapien, die Mikroschaum-Sklerosierung oder die Schmerzbehandlung nach FDM, ganz oder anteilig erstattet.








